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   BVerwG, 06.09.1984 - 9 B 12108.82   

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https://dejure.org/1984,7833
BVerwG, 06.09.1984 - 9 B 12108.82 (https://dejure.org/1984,7833)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1984 - 9 B 12108.82 (https://dejure.org/1984,7833)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1984 - 9 B 12108.82 (https://dejure.org/1984,7833)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Herleitung eines Asylanspruchs aus dem Umstand der Verfolgung eines Familienangehörigen - Gefahr politischer Verfolgung im Libanon - Fehlende Zurverfügungstellung einer zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 9 B 12108.82
    Der beschließende Senat hat durch das von der Beschwerde angeführte Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244) und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Asylrecht nur dem politisch Verfolgten selbst zusteht und sich daher allein aus dem Umstand, daß jemand Familienangehöriger eines Verfolgten ist, kein Asylanspruch herleiten läßt.
  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 9 B 12108.82
    Davon kann jedoch, wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 18. April 1983 - BVerwG 9 CB 82.82 - und - BVerwG 9 B 2337.80 - (Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5) im einzelnen ausgeführt hat, regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil eine Vermutung dafür spricht, daß allen Richtern jedenfalls im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird.
  • BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80

    Mündliche Verhandlung - Einbeziehung von Verwaltungsvorgängen -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 9 B 12108.82
    Anderes gilt nur dann, wenn die Gutachten und Auskünfte dem Rechtsstreit eine neue Wendung geben können, mit denen die Prozeßbeteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - ).
  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 CB 82.82

    Vermutung für Unterrichtung der Richter in der Beratung - Vorschriftswidrige

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 9 B 12108.82
    Davon kann jedoch, wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 18. April 1983 - BVerwG 9 CB 82.82 - und - BVerwG 9 B 2337.80 - (Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5) im einzelnen ausgeführt hat, regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil eine Vermutung dafür spricht, daß allen Richtern jedenfalls im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird.
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